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Kapitalanlagen


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BRUNE IMMOBILIEN: Bungalow - bequemes Wohnen

Ort:
27578 Bremerhaven, Leherheide
Objekt:
226 041
Kaufpreis:
149.000 €

zzgl. 3,57 % Käuferprovision (inkl. MwSt.)

Wohnfläche:
74 m2
Grundstück:
565 m2
Garagen/
Stellplätze:

1

Baujahr:
1933
Zimmer:
4

Lage

Bremerhaven-Leherheide - im Stadtnorden, in zentraler Wohnlage und verkehrsberuhigter Tempo-30-Zone gelegen. Alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs (Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Nahverkehrsanbindung) befinden sich in der Nähe und können auch fußläufig bequem erreicht werden. Schulen und Kindergarten sowie Thieles Garten oder die Sport- und Freizeitstätten des SFL liegen ganz in der Nähe.

Energieausweis
Gültig bis:
28.12.2033
Ausweisart:
BEDARF
Energieträger:
GAS
Baujahr lt. Energieausweis:
1933
Baujahr Heizung:
-
Sonstige Angaben:

Sofern Sie die Übersendung eines detaillierten Exposés wünschen, weisen wir darauf hin, dass wir Ihnen auf unserer Homepage unter www.brune-immobilien.de den kostenlosen Service des Exposé-Sofortabrufes anbieten. Damit bieten wir Ihnen die schnellste Möglichkeit, um die Offerte zu erhalten.
Energieverbrauch:
337 kWh/(m2a)
Warmwasser in Energieverbrauch:
ja

Objektbeschreibung

- Grundstück: 574 m²
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- Objektart: Einfamilienhaus
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- Baujahr: ca. 1933 in massiver Bauweise erstellt, Sanierung in 2016
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- Wohn-/Nutzfläche: ca. 74 m²
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- Zimmer: 3-4 Zimmer, Küche, Bad, Gäste-WC
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- Aufteilung: alle Wohnräume befinden sich auf einer Ebene (Hochparterre); die Küche und das Bad liegen etwas tiefer (3 Stufen)
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- Einbauküche: moderne Einbauküche vorhanden
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- Bäder: modernes Duschbad mit Handtuchheizkörper und Fenster
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- Gäste-WC: vorhanden; zzgl. ist ein weiteres WC vorhanden, das von außen zugänglich ist
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- Fenster: Kunststofffenster mit dreifacher Verglasung (Baujahr 2016) und überwiegend elektrisch betriebenen Rollläden
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- Türen: Holztüren in Holzzargen
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- Fußböden: Fliesen, Laminat
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- Treppe: Holztreppe in den Keller
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- Heizung: Gasheizung (Baujahr 2013); Fußbodenerwärmung in Küche und Bad
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- Zustand: Die Immobilie wurde 2016 saniert.
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- Keller: vorhanden
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- Fassade: Putzfassade, gestrichen
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- Dach: Flachgeneigtes Dach mit Bitumeneindeckung
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- Kfz-Stellplatz: auf dem Grundstück vorhanden
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- Sonstiges: Das Wohngebäude in der jetzigen Nutzung wird vom Bauordnungsamt geduldet. Eine Vergrößerung der Wohn- oder Nutzfläche oder eine Änderung der Baustatik ist nicht zulässig. Beim Entfernen des Gebäudes gilt für den Wiederaufbau folgende Regelung. Für das Grundstück ist laut Bebauungsplan Nr. 481 ein Urbanes Gebiet (MU) festgesetzt. Im Urbanen Gebiet MU1 sind, unter Be-rücksichtigung der gemäß Bebauungsplan ausgeschlossenen Nutzungen, unter anderem folgende Nutzungen zulässig: Wohngebäude, Geschäfts- und Bürogebäude, Schank- und Speisewirtschaften, sonstige Gewerbebetriebe sowie Anlagen für Verwaltungen etc.. Zu beachten ist insbesondere, dass im Erdgeschoss an der Straßenseite eine Wohnnutzung nicht zulässig ist.
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- Bebauungsplan: Der Bebauungsplan enthält unter anderem folgende wesentliche Festsetzungen: - zwingend dreigeschossige Bebauung, - offene Bauweise, - maximale Gebäudehöhe von 15,00 m, - Grundflächenzahl (GRZ) 0,5, - Geschossflächenzahl (GFZ) 1,4, - Baulinie im Abstand von 5,00 m zur Straßenbegrenzungslinie, - Baugrenze im hinteren Grundstücksbereich sowie - Einhaltung der Emissionsschutzanforderungen gemäß der bauplanungsrechtlichen Festsetzung Nr. 5 Der Bebauungsplan Nr. 481 enthält darüber hinaus zahlreiche weitere Festsetzungen, insbesondere zur Dach- und Fassadengestaltung, zu Stellplätzen sowie zu weiteren gestalterischen und planungsrechtlichen Anforderungen. Aufgrund des Umfangs der Festsetzungen wird von einer vollständigen Wiedergabe an dieser Stelle abgesehen. Die vollständigen Festsetzungen sind dem Bebauungsplan (Anlage) unmittelbar zu entnehmen und bei der Planung zu berücksichtigen. Abschließend weisen wir darauf hin, dass es sich bei den vorstehenden Ausführungen um eine Auskunft im Sinne einer Bauberatung handelt, die keinen rechtsverbindlichen Charakter hat. Die Zulässigkeit eines konkreten Vorhabens ist anhand der vollständigen Festsetzungen des Bebauungsplans sowie der konkreten Planung im jeweiligen Genehmigungsverfahren zu prüfen.
-  
- Erschließungskosten: abgerechnet und bezahlt
-  
- Erbbauvertrag: nein
-  
- Übergabe: nach Vereinbarung











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